Rechtsprechung
BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerberecht - Peep-Show - Gute Sitten
- zeit.de (Pressebericht)
"Von Schweinwerfern angestrahlt..." - Warum das Bundesverwaltungsgericht Peep-Shows für sittenwidrig hält
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 13.09.1978 - 7 K 2302/77
- BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 274
- NJW 1982, 664
- NVwZ 1982, 193 (Ls.)
- DVBl 1982, 651
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert (BVerfGE 45, 187 [229]), auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG , Art. 1 RdNrn. 22 und 74;… von Münch, GG , 2. Aufl., Art. 1 RdNr. 39; BGHZ 67, 119 [125]).Hier muß die Menschenwürde wegen ihrer über den einzelnen hinausreichenden Bedeutung auch gegenüber der Absicht des Betroffenen verteidigt werden, seine vom objektiven Wert der Menschenwürde abweichenden subjektiven Vorstellungen durchzusetzen (BGHZ 67, 119 [125]).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (BVerfGE 45, 187 [227]).Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert (BVerfGE 45, 187 [229]), auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG , Art. 1 RdNrn. 22 und 74;… von Münch, GG , 2. Aufl., Art. 1 RdNr. 39; BGHZ 67, 119 [125]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Die Wertordnung des Grundgesetzes teilt sich dem Inhalt der guten Sitten mit (BVerfGE 7, 198 [215]). - BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74
Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Zu Unrecht hat das Berufungsgericht aus der Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - BVerwGE 49, 160 [162 ff.) abgeleitet, § 33 a Abs. 2 Nr. 1 GewO stehe unter einem Vorbehalt der - den erlaubnisbedürftigen Veranstaltungen je nach den Umständen des Einzelfalls zukommenden oder fehlenden - Sozialrelevanz und unterwerfe Veranstaltungen der hier interessierenden Art keinen eigentlich inhaltlichen Anforderungen, sondern diene ausschließlich dem Zweck zu verhindern, daß Jugendliche sowie Personen, die mit der Sache nichts zu tun haben wollen, mit der Veranstaltung konfrontiert werden.
- VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99
Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb
Der Begriff der "guten Sitten" ist ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, der der Verwaltung weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum überläßt und dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 15.12.81, BVerwGE 64, 274, 276 = GewArch 1982, 139, 140 [Peep-Show]).Dazu gehören nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Peep-Show (Urteil vom 15.12.81, BVerwGE 64, 274 = GewArch 1982, 139) die Wertvorstellungen, die im Verfassungskonsens ihren Niederschlag gefunden haben.
Die Prostitution in der Einrichtung der Klägerin wird jedoch nicht (wie eine "öffentliche" Peep-Show-Veranstaltung im Sinne von § 33a Abs. 2 Nr. 1 GewO [BVerwGE 64, 274 = GewArch 1982, 139, 140]) offen in den Gasträumen, sondern in gesonderten Wohnungen ausgeübt.
Dieser praktizierten Opposition kommt besonderes Gewicht zu, nachdem die Behörden in dem Parallelfall der Bewertung von Peep-Shows unmittelbar im Anschluß an die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 = GewArch 1982, 139) dessen Auffassung hinsichtlich der Sittenwidrigkeit übernommen und ihre zuvor nahezu einhellige und auf das Schrifttum gestützte Erlaubnispraxis aufgegeben hatten (s. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.86, GewArch 1987, 298, 301 mit zahlreichen Nachweisen, auch bezüglich der in Rechtsprechung und Literatur insoweit nach wie vor gespaltenen Meinungsbildung).
- BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Denn unabhängig von den Fragen, ob verstorbene Geistliche der Beschwerdeführerin auf den der Hauskirchenbestattung gegebenenfalls entgegenstehenden Schutz aus Art. 1 Abs. 1 GG wirksam verzichten und - dieser Frage vorgelagert - ob ein Grundrechtsausübungsverzicht im Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 1 GG überhaupt möglich ist (dagegen BVerwGE 64, 274 ;… Dreier, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Bd. I, Vorb. Rn. 133;… Art. 1 I Rn. 43, 46, 133 f.), ist bereits der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG nicht in eingriffserheblicher Weise tangiert. - VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92
Zwergenweitwurf
Veranstaltungen i. S. des § 33a GewO, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzten, sind sittenwidrig (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).Dieser Schutz verlöre seine normative Kraft und seine für die verfassungsmäßige Ordnung des sozialen Zusammenlebens konstitutive Bedeutung, wenn die Frage, ob sozialrelevante gewerbliche öffentliche Veranstaltungen durch die Art und Weise ihrer Darbietung die Menschenwürde des Darstellers verletzten, dem Belieben des Unternehmers oder des Darstellers anheimgegeben würde (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).
- BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Ebenso haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Sittenwidrigkeit bei Peep-Shows (BVerwGE 64, 274, 276; 84, 314, 317 f) und der Bundesgerichtshof (BGH) bei vertragsmäßigem Telefonsex angenommen (BGH LM Nr. 14 zu § 138 BGB = NJW 1998, 2895, 2896). - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'
Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274).In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern …
Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
vgl. zum Schutz Betroffener: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 232.79 -, BVerwGE 64, 274, 278 f.; kritisch dazu: Drews/Wacke/Vogel/ Martens, a.a.O., Seite 257 f.; differenzierend: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314, 317 ff. - BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97
Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten
Wegen der fehlenden Zugangskontrolle sprechen schließlich auch Gründe des im Interesse der Allgemeinheit liegenden Jugendschutzes für die Sittenwidrigkeit des mit der Vertriebsvereinbarung bezweckten Leistungserfolgs (vgl. BVerwGE 64, 274, 276; 71, 29, 31; OLG Karlsruhe NJW 1978, 61). - VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183
Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
Rechtsmittel
Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 10.83
Pause - Vorführung - Pornographischer Film - Striptease-Darbietung - …
- BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98
Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1 …
- VGH Bayern, 05.06.1986 - 22 B 83 A.2512
- BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86
Peep-Show - Erlaubnisfähigkeit
- VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12
Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1995 - 5 B 3187/94
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von menschenunwürdigen Laserspielen
- BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83
Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der …
- VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09
Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen …
- KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05
Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen …
- BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 A 1226/10
Nichtigkeit eines Bescheides über die Dienstunfähigkeit bei Zweifel an ärztlichen …
- VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
Vereinbarkeit des Spiels Laser-Tag mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 44.83
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der öffentlichen Vorführung von Pornofilmen …
- AG Düsseldorf, 02.12.2015 - 270 F 223/14
Annahme als Kind durch Adoption bei Zeugung des Kindes im Wege der …
- VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.1597
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 149.80
Gaststätte - Erlaubnis - Widerruf - Verbreitung Pornographischer Schriften
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2000 - 5 B 588/00
Untersagung eines Paintball-Events
- BVerwG, 06.03.1986 - 1 CB 28.85
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Erlaubnisfähigkeit der sogenannten …
- VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00
Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten …
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 B 19.88
Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94
Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes
- BVerwG, 10.11.1983 - 1 B 60.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Hamburg, 20.02.1985 - Bs VI 2/85
Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung; Schließungsverfügung; Peep-Show; …